(1) AGB der Kehrer Engineering & Innovation e.U. für Engineering-Leistungen:

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und KEHRER Engineering & Innovation.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von KEHRER Engineering & Innovation ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor - siehe Punkt 11.).

 

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote von KEHRER Engineering & Innovation sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung von KEHRER Engineering & Innovation Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

3.) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KEHRER Engineering & Innovation, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) KEHRER Engineering & Innovation verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) KEHRER Engineering & Innovation kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. KEHRER Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

e) KEHRER Engineering & Innovation kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von KEHRER Engineering & Innovation Aufträge erteilen. KEHRER Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat KEHRER Engineering & Innovation den Auftrag selbst durchzuführen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von KEHRER Engineering & Innovation innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) KEHRER Engineering & Innovation hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299mABGB) zu erbringen.

 

5.) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug von KEHRER Engineering & Innovation mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch KEHRER Engineering & Innovation unmöglich macht oder erheblich behindert, ist KEHRER Engineering & Innovation zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist KEHRER Engineering & Innovation zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von KEHRER Engineering & Innovation erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

6.) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

d) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

7.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von KEHRER Engineering & Innovation.

 

8.) Geheimhaltung

a) KEHRER Engineering & Innovation ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) KEHRER Engineering & Innovation ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungs- und Entwicklungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist KEHRER Engineering & Innovation berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, so ferne vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

9.) Schutz der Pläne

a) KEHRER Engineering & Innovation behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KEHRER Engineering & Innovation zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) KEHRER Engineering & Innovation ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von KEHRER Engineering & Innovation anzugeben.

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat KEHRER Engineering & Innovation Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von KEHRER Engineering & Innovation genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

 

10.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und KEHRER Engineering & Innovation kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit dessachlich zuständigen Gerichts am Sitz von KEHRER Engineering & Innovation vereinbart.

 

11.) Folgende Regelungen bzw. Abweichungen dieses AGB’s gelten für Konsumenten:

- Punkte 1.b, 2.c und 3.b schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen von KEHRER Engineering & Innovation oder seiner Vertreter aus.

- Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs innerhalb der Frist nach den Punkten 3.d und 3.e wird KEHRER Engineering & Innovation in der Verständigung hinweisen.

- Punkte 4.a und 4.b gelten nicht.

- Punkt 5.b gilt nicht für Fixgeschäfte.

- Punkt 5.d findet mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von § 1168 ABGB gilt.

- Das Aufrechnungsverbot in Punkt 6.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit von KEHRER Engineering & Innovation und für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, von KEHRER Engineering & Innovation anerkannt oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von KEHRER Engineering & Innovation stehen.

- Die beiden letzten Sätze von Punkt 9.d gelten nicht.

- Punkt 10.b gilt nur, wenn der Auftraggeber an diesem Ort seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Andere dem Auftraggeber zustehende Gerichtstände werden dadurch nicht ausgeschlossen.

12.) Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

 

 

(2) AGB der Kehrer Engineering & Innovation e.U. für den Onlineshop:

1. Geltungsumfang

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Kehrer Engineering & Innovation e.U.  im Onlineshop erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB‘s abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB‘s gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebotspalette ist unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der Ware zustande. Im Falle einer online Reservierung von Artikeln kommt der Kaufvertrag im Ladengeschäft bei Übergabe zu Stande. Unternehmer sind 14 Tage an ihr Anbot gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellformular zu tätigenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden resultieren, hat der Kunde zu ersetzen. Unser Unternehmen führt nicht alle angebotenen Dienstleistungen selbst aus und behält sich deshalb vor, Aufträge durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.

 

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind in unserem Shop, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, Endpreise und zzgl. Transportkosten zu verstehen und gelten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Verrechnung unserer Lieferungen erfolgt in Euro.

 

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen per Vorkasse sofort zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Bankkonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

5. Vertragsrücktritt der Kehrer Engineering & Innovation e.U.

Bei Annahmeverzug (siehe Pkt. 9.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

6. Rücktritts bzw. Widerrufsrecht im Fernabsatz und freiwillige Rücknahmegarantie

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen ab Erhalt der Ware zurücktreten.

Ausschluss des Rücktrittsrechts für Verbraucher

Kein Rücktrittsrecht besteht bei geöffneten bzw. entsiegelten Software Produkten, Rohlingen, DVD Filmen, und geöffneten Verbrauchsmaterialien und Hygieneartikeln. Weiters besteht kein Rücktrittsrecht für eigens für sie angefertigte Produkte und Waren, die speziell für Sie bestellt werden. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

Freiwillige Rücknahmegarantie

Unabhängig von Ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht können alle von uns in haushaltsüblichen Mengen gelieferten Artikel bis 30 Tage nach Erhalt, in vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigtem Zustand an uns retour gesendet werden. Dies gilt nicht bei geöffneten bzw. entsiegelten Software Produkten, Rohlingen, DVD Filmen, geöffneten Verbrauchsmaterialien, extra für Sie bestellte bzw. angefertigte Artikel und Hygieneartikel.

Frist

Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.

Retoursendungen

Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung an uns zu tragen. Die Ware muss ordnungsgemäß, sicher verpackt (in einem eigenen Karton) und versichert an uns retourniert werden. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Die Ware darf keinesfalls beklebt bzw. beschriftet werden.

Wertminderungen

Die Ware muss in der Originalverpackung mit dem kompletten Zubehör an uns retourniert werden. Der Kunde hat das Recht die Ware so zu prüfen, wie es ihm in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Für darüber hinaus gehende Benützung, und für die Wertminderung an der Ware (Beschädigung der Verpackung, fehlendes Zubehör), wird von uns der tatsächlich entstandene Schaden verrechnet.

 

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Wir gewährleisten für Verbraucher eine Dauer von 24 Monaten ab Erhalt der Ware, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Unternehmer und öffentliche Institutionen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Regressforderungen für wiederverkaufte Waren sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien, wenn der Mangel nur von den üblichen Verschleißerscheinungen des Produktes stammt.

Gebrauchte Ware wird für Verbraucher mit einer Gewährleistung von einem Jahr verkauft.

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft. Austausch unter Vorbehalt.

Wird ihr Artikel innerhalb der Gewährleistungsfrist vorab in einen neuen getauscht, geschieht dies unter Vorbehalt, dass ihr Artikel tatsächlich defekt ist bzw. war. Sollte es sich bei der Überprüfung der Ware beim Hersteller herausstellen, dass der Kunde keinen Anspruch auf Gewährleistung hat, ist er verpflichtet, uns alle anfallenden Kosten zu erstatten.

 

8. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

 

9. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Transportrisiko

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, und die Ware anderweitig zu verwerten.

Nimmt der Kunde das Paket trotz Zustellversuches durch unsere Versandpartner nicht an, so hat der Kunde auch die Rücksendekosten zu tragen.

Transportschäden

Tritt bei einer Lieferung ein Transportschaden an der Ware auf, hat der Kunde, dies bei von außen erkennbaren Mängeln direkt beim Zusteller zu reklamieren, und uns dies umgehend innerhalb von zwei Werktagen zu melden.

Bei Mängeln an der Ware, welche nicht von außen zu erkennen waren, ist uns den Schaden innerhalb von zwei Werktagen zu melden.

Wird die Sendung von dem Transportunternehmen verloren bzw. auf dem Transportweg gestohlen, muss die Abwicklung durch das Transportunternehmen abgewartet werden.

Transportrisiko

Das Transportrisiko geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Wir haften insbesondere nicht für Transportschäden und Verlust der Ware.

 

10. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir liefern verfügbare Artikel innerhalb von drei Werktagen, jedoch mindestens in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach erfüllter Leistung des Kunden aus. Sollte uns dies nicht möglich sein, wird der Kunde umgehend von uns informiert.

 

11. Lieferart

Die Lieferungen von uns werden mit der österreichischen Post abgewickelt. Die Versandart kann der Kunde nach Verfügbarkeit frei wählen.

 

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Kehrer Engineering & Innovation e.U..

 

13. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

 

14. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

15. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Wird die Bezahlung mittels Kreditkartenrückbuchung wieder storniert, bleibt die Ware unser Eigentum.

 

17. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in die offenen-Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern, und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

18. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

19. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. In diesem Fall ist dies das Bezirksgericht Graz. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz, oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

 

20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an für die Abwicklung der Lieferung notwendige dritte gilt als zugestimmt.

Der Kunde erteilt mit der Zustimmung dieser AGB automatisch die Zustimmung zum Erhalt von Informationszusendungen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ausgeschlossen.

Infos, Beschwerden und Auskünfte erhalten sie unter [email protected]

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

21. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

22. Keine Abmahnung, ohne vorher Kontakt mit uns aufzunehmen!

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage geantwortet.

 

Online-Schlichtungsstelle der EU:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Gültig ab 01.02.2016